Rahmenbedingungen
Kosten, Dauer und Frequenz
Erstgespräch
1 Einheit (50 Minuten): 100€
Im Erstgespräch haben wir Gelegenheit, uns kennenzulernen und Ihre aktuellen Anliegen sowie Ihre Wünsche und die Rahmenbedingungen in Ruhe zu besprechen. Sie erhalten dabei einen transparenten Einblick in meine Arbeitsweise, damit Sie entscheiden können, ob eine Zusammenarbeit für Sie stimmig ist. Gemeinsam entwickeln wir anschließend eine erste Orientierung für das weitere Vorgehen – individuell abgestimmt auf Ihr Anliegen.
Klinisch-psychologische Beratung/Behandlung/Biofeedback
1 Einheit (50 Minuten): 100€*
*Kostenzuschuss
Seit 1.1.2024 gibt es die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung von den Sozialversicherungsträgern zu erhalten. Das bedeutet, Sie können die Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen und bekommen einen Teilbetrag refundiert. Bis zur 10. Einheit ist ein Kostenzuschuss ohne Bewilligung der jeweiligen Versicherungsträger möglich. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Diagnose und die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor dem zweiten Termin. Hierfür benötigen Sie das untenstehende Formular über die Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Behandlung. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben melden Sie sich gerne bei mir.
Nähere Informationen zum Kostenzuschuss finden Sie hier.
Je nach Ihrem Anliegen kann die Beratungs- bzw. Behandlungsdauer sowie der Abstand zwischen den Einheiten unterschiedlich ausfallen. Für Behandlung sind in den meisten Fällen wöchentliche Termine sinnvoll.
Klinisch-psychologische Diagnostik (bei Schulkindern und Jugendlichen)
1 Einheit Testung mit dem Kind/Jugendlichen (60 Minuten): 120€
Die Gesamtkosten der klinisch-psychologischen Diagnostik sind abhängig von der Fragestellung und der Dauer.
Befunderstellung: 180€
Absageregelung
Eine kostenfreie Stornierung von Terminen ist bis zu 24 Stunden im Voraus möglich. Terminabsagen bitte nur schriftlich per SMS oder E-Mail. Ich bitte um Verständnis, dass die Einheit bei kurzfristigen Absagen oder Nicht-Erscheinen vollständig in Rechnung gestellt werden muss.
Honorarabrechnung
Nach der erfolgten Einheit erhalten Sie eine Honorarnote. Den Betrag können Sie per Überweisung bezahlen.
Verschwiegenheit
Basis jeder Behandlung ist ein Vertrauensverhältnis. Als Klinische Psychologin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht, die im Psychologengesetz §37 geregelt ist. Dies entspricht auch meiner persönlichen Haltung, da es mir wichtig ist, Ihnen eine vertrauensvolle und sichere Gesprächsatmosphäre zu bieten.